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Rechtsprechung
   BGH, 06.05.2014 - 3 StR 134/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,14015
BGH, 06.05.2014 - 3 StR 134/14 (https://dejure.org/2014,14015)
BGH, Entscheidung vom 06.05.2014 - 3 StR 134/14 (https://dejure.org/2014,14015)
BGH, Entscheidung vom 06. Mai 2014 - 3 StR 134/14 (https://dejure.org/2014,14015)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 224 StGB; § 24 StGB
    Rücktritt vom Versuch der gefährlichen Körperverletzung (fehlgeschlagener Versuch; kein Ausschluss der Rücktrittsmöglichkeit bei außertatbestandlicher Zielerreichung)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 24 Abs 1 StGB, § 224 StGB
    Versuch der Körperverletzung: Freiwilligkeit des Rücktritts vom unbeendeten Versuch; Erreichen eines außertatbestandlichen Ziels

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Rücktritt vom unbeendeten Versuch der gefährlichen Köperverletzung in Abgrenzung zum fehlgeschlagenen Versuch

  • rewis.io

    Versuch der Körperverletzung: Freiwilligkeit des Rücktritts vom unbeendeten Versuch; Erreichen eines außertatbestandlichen Ziels

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 24 Abs. 1 S. 1
    Rücktritt vom unbeendeten Versuch der gefährlichen Köperverletzung in Abgrenzung zum fehlgeschlagenen Versuch

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2014, 450
  • StV 2015, 111
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.05.1993 - GSSt 1/93

    Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei Erreichung des

    Auszug aus BGH, 06.05.2014 - 3 StR 134/14
    Den Urteilsgründen lassen sich keine Umstände entnehmen, die ihn daran gehindert haben konnten, mit dem griffbereit zur Verfügung stehenden und von ihm von vornherein zum Einsatz vorgesehenen Pfefferspray weitere körperliche Angriffe gegen die Geschädigte zu führen; ein Fehlschlag des Körperverletzungsversuchs ist daher nicht belegt (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Mai 1993 - GSSt 1/93, BGHSt 39, 221, 228; Urteil vom 25. Oktober 2012 - 4 StR 346/12, NStZ 2013, 156, 157 f.).

    Dass der Angeklagte möglicherweise deshalb von weiteren Einwirkungen auf die Geschädigte absah, weil diese bereits aufgrund des folgenlosen Einsatzes des Elektroschockers um Leib und Leben fürchtete und sich zur Duldung der Wegnahme des Geldes veranlasst sah, schließt einen Rücktritt vom unbeendeten Versuch nicht aus; denn dem steht nicht entgegen, dass der Angeklagte sein mit der Verwendung des Elektroschockers verfolgtes außertatbestandliches Ziel, an das Geld der Geschädigten zu gelangen, erreicht hatte (BGH, Beschluss vom 19. Mai 1993 - GSSt 1/93, BGHSt 39, 221; Beschluss vom 20. September 2012 - 3 StR 367/12, NStZ-RR 2013, 105).

  • BGH, 25.10.2012 - 4 StR 346/12

    Versuchter Totschlag (Tötungsvorsatz; unmittelbares Ansetzen; Rücktritt:

    Auszug aus BGH, 06.05.2014 - 3 StR 134/14
    Den Urteilsgründen lassen sich keine Umstände entnehmen, die ihn daran gehindert haben konnten, mit dem griffbereit zur Verfügung stehenden und von ihm von vornherein zum Einsatz vorgesehenen Pfefferspray weitere körperliche Angriffe gegen die Geschädigte zu führen; ein Fehlschlag des Körperverletzungsversuchs ist daher nicht belegt (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Mai 1993 - GSSt 1/93, BGHSt 39, 221, 228; Urteil vom 25. Oktober 2012 - 4 StR 346/12, NStZ 2013, 156, 157 f.).
  • BGH, 20.09.2012 - 3 StR 367/12

    Rücktritt vom Versuch der gefährlichen Körperverletzung (kein Fehlschlag bei

    Auszug aus BGH, 06.05.2014 - 3 StR 134/14
    Dass der Angeklagte möglicherweise deshalb von weiteren Einwirkungen auf die Geschädigte absah, weil diese bereits aufgrund des folgenlosen Einsatzes des Elektroschockers um Leib und Leben fürchtete und sich zur Duldung der Wegnahme des Geldes veranlasst sah, schließt einen Rücktritt vom unbeendeten Versuch nicht aus; denn dem steht nicht entgegen, dass der Angeklagte sein mit der Verwendung des Elektroschockers verfolgtes außertatbestandliches Ziel, an das Geld der Geschädigten zu gelangen, erreicht hatte (BGH, Beschluss vom 19. Mai 1993 - GSSt 1/93, BGHSt 39, 221; Beschluss vom 20. September 2012 - 3 StR 367/12, NStZ-RR 2013, 105).
  • BGH, 03.05.2022 - 3 StR 120/22

    Rücktritt vom Versuch (Fehlschlag; außertatbestandliches Handlungsziel;

    Die "außertatbestandliche Zielerreichung" und damit verbundene vom Täter erkannte Nutzlosigkeit der Tatfortsetzung führt weder zur Annahme eines fehlgeschlagenen Versuchs noch wird dadurch die Freiwilligkeit eines Rücktritts vom Versuch ausgeschlossen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 19. Mai 1993 - GSSt 1/93, BGHSt 39, 221; s. ferner BGH, Beschlüsse vom 11. Januar 2022 - 6 StR 431/21, StV 2022, 292 Rn. 8; vom 26. Juni 2019 - 2 StR 110/19, NStZ-RR 2019, 271; vom 6. Mai 2014 - 3 StR 134/14, NStZ 2014, 450; vom 20. November 2013 - 3 StR 325/13, NStZ 2014, 202; vom 20. September 2012 - 3 StR 367/12, NStZ-RR 2013, 105; Fischer, StGB, 69. Aufl., § 24 Rn. 9 ff.; MüKoStGB/Hoffmann-Holland, 4. Aufl., § 24 Rn. 85 f.).
  • LG Düsseldorf, 19.03.2021 - 1 Ks 28/20
    94 (b) Soweit in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Ablehnung eines strafbefreienden Rücktritts nach Scheitern des Einsatzes eines gefährlichen Werkzeuges mit der Begründung beanstandet wurde, dem Täter hätten noch weitere Ausführungsmöglichkeiten zur Verfügung gestanden (BGH Beschluss vom 6. Mai 2014 - 3 StR 134/14 - NStZ 2014, 450; siehe auch Beschluss vom 16. Juli 2014 - 5 StR 290/14 -), wichen die zugrundeliegenden Sachverhalte von dem vorliegend zu beurteilenden Sachverhalt insoweit ab, als zum einen bereits das Grunddelikt nicht verwirklicht war - also der auch für die Vollendung von § 224 StGB erforderliche und hinreichende Erfolg gerade ausblieb - und zum anderen die verbleibenden Ausführungsmöglichkeiten allesamt dieselbe Tatbestandsalternative betrafen.
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Rechtsprechung
   BGH, 11.03.2014 - 5 StR 20/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,5392
BGH, 11.03.2014 - 5 StR 20/14 (https://dejure.org/2014,5392)
BGH, Entscheidung vom 11.03.2014 - 5 StR 20/14 (https://dejure.org/2014,5392)
BGH, Entscheidung vom 11. März 2014 - 5 StR 20/14 (https://dejure.org/2014,5392)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 178
  • StV 2015, 111 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.06.2006 - 4 StR 123/06

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (Außeneingriff und Griff in das

    Auszug aus BGH, 11.03.2014 - 5 StR 20/14
    Erforderlich ist aber, dass die nach den konkreten Umständen des Einzelfalls als Körperverletzung zu beurteilende Handlung geeignet war, eine Lebensgefahr herbeizuführen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 13. Juni 2006 - 4 StR 123/06, BGHR StGB § 224 Abs. 1 Nr. 5 Lebensgefährdung 1).
  • BGH, 08.11.2005 - 1 StR 455/05

    Konkurrenzverhältnis von Nötigung und Bedrohung (Klarstellungsfunktion; Vorrang

    Auszug aus BGH, 11.03.2014 - 5 StR 20/14
    Das Landgericht hat übersehen, dass die Bedrohung auch hinter der nur versuchten Nötigung zurücktritt (vgl. BGH, Beschluss vom 8. November 2005 - 1 StR 455/05, NStZ 2006, 342; Beschluss vom 24. Januar 1990 - 3 StR 477/89, BGHR StGB § 240 Abs. 3 Konkurrenzen 2; Rissing-van Saan in LK, StGB, 12. Aufl., Vor § 52 Rn. 105).
  • BGH, 24.01.1990 - 3 StR 477/89

    Berichtigung eines Schuldspruchs wegen Nichtberücksichtigung des Zurücktretens

    Auszug aus BGH, 11.03.2014 - 5 StR 20/14
    Das Landgericht hat übersehen, dass die Bedrohung auch hinter der nur versuchten Nötigung zurücktritt (vgl. BGH, Beschluss vom 8. November 2005 - 1 StR 455/05, NStZ 2006, 342; Beschluss vom 24. Januar 1990 - 3 StR 477/89, BGHR StGB § 240 Abs. 3 Konkurrenzen 2; Rissing-van Saan in LK, StGB, 12. Aufl., Vor § 52 Rn. 105).
  • BGH, 13.02.2024 - 5 StR 443/23

    Begehung der räuberischen Erpressung unter Einsatz eines Messers als Tatmittel;

    c) Infolge der mit Zustimmung des Generalbundesanwalts durchgeführten Beschränkung der Strafverfolgung auf den Vorwurf der versuchten Nötigung braucht der Senat nicht mehr zu entscheiden, ob an der zu § 241 StGB in der bis zum 2. April 2021 geltenden Fassung ergangenen Rechtsprechung festzuhalten ist, nach der die Bedrohung auch hinter einer nur versuchten Nötigung zurücktrat, wenn die Nötigungshandlung in einer Bedrohung mit einem gegen den Genötigten gerichteten Verbrechen bestand (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. November 2005 - 1 StR 455/05, NStZ 2006, 342; vom 11. März 2014 - 5 StR 20/14 Rn. 4; vom 12. Januar 2022 - 4 StR 389/21 Rn. 7).
  • BGH, 12.09.2019 - 5 StR 399/19

    Wut, Ärger, Hass und Rache als niedrige Beweggründe (Gesamtwürdigung; niedrige

    Zum anderen liegt nach den Feststellungen des Landgerichts nahe, dass es sich ohnehin lediglich um eine Tat der (fehlgeschlagenen) versuchten Nötigung handelt, hinter der die Bedrohungstaten zurücktreten würden (vgl. BGH, Beschluss vom 11. März 2014 - 5 StR 20/14 mwN).
  • BGH, 29.09.2020 - 5 StR 304/20

    Zurücktreten der Bedrohung hinter die (versuchte) Nötigung

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, von der abzuweichen der vorliegende Fall auch mit Blick auf die von der Strafkammer zitierte gegenteilige Auffassung (vgl. BayObLG, Beschluss vom 29. August 2002 - 1 St RR 75/02, JR 2003, 477, 478 mit abl. Anmerkung Jäger; Maatz, NStZ 1995, 209, 212 f.; Schönke/Schröder/Eisele, 30. Aufl., § 241 Rn. 16 mwN) keinen Anlass bietet, tritt die Bedrohung nach § 241 StGB im Fall, dass diese - wie hier - das Nötigungsmittel darstellte, auch hinter der versuchten Nötigung gemäß §§ 240, 22, 23 StGB zurück (BGH, Beschlüsse vom 24. Januar 1990 - 3 StR 477/89, BGHR StGB § 240 Abs. 3 Konkurrenzen 2; vom 8. November 2005 - 1 StR 455/05; vom 11. März 2014 - 5 StR 20/14; vgl. bereits RG vom 5. Mai 1908 - II 320/08, RGSt 41, 276 mwN).
  • BGH, 28.12.2023 - 5 StR 400/23

    Beschränkung der Strafverfolgung auf den Vorwurf der Beihilfe zur versuchten

    c) Infolge der mit Zustimmung des Generalbundesanwalts durchgeführten Beschränkung der Strafverfolgung auf den Vorwurf der Beihilfe zur versuchten Nötigung braucht der Senat nicht mehr zu entscheiden, ob an der zu § 241 StGB in der bis zum 2. April 2021 geltenden Fassung ergangenen Rechtsprechung festzuhalten ist, nach der die Bedrohung auch hinter einer nur versuchten Nötigung zurücktrat, wenn die Nötigungshandlung in einer Bedrohung mit einem gegen den Genötigten gerichteten Verbrechen bestand (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. November 2005 - 1 StR 455/05, NStZ 2006, 342; vom 11. März 2014 - 5 StR 20/14 Rn. 4; vom 12. Januar 2022 - 4 StR 389/21 Rn. 7).
  • BGH, 20.07.2022 - 4 StR 220/22

    Konkurrenzen (Tateinheit: gefährliche Körperverletzung, versuchte Nötigung,

    Nach der zu § 241 StGB aF ergangenen Rechtsprechung tritt die Bedrohung auch hinter einer nur versuchten Nötigung zurück, wenn - wie hier - die Nötigungshandlung in einer Bedrohung mit einem gegen den Geschädigten gerichteten Verbrechen besteht (vgl. BGH, Beschluss vom 8. November 2005 - 1 StR 455/05; Beschluss vom 11. März 2014 - 5 StR 20/14 Rn. 4; Beschluss vom 12. Januar 2022 - 4 StR 389/21 Rn. 7).
  • BGH, 22.01.2015 - 2 StR 390/14

    Bedrohung (Verhältnis zur Nötigung)

    Das gilt auch für den Fall des bloßen Nötigungsversuchs (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Januar 1990 - 3 StR 477/89, BGHR, StGB § 240 Abs. 3 Konkurrenzen 2; Urteil vom 21. Januar 2004 - 1 StR 364/03, insoweit in BGHSt 49, 56 nicht abgedruckt; Beschluss vom 8. November 2005 - 1 StR 455/05, NStZ 2006, 342; Beschluss vom 11. März 2014 - 5 StR 20/14; Rissing-van Saan in LK, StGB, 12. Aufl., Vor § 52 Rn. 105).
  • BGH, 19.02.2019 - 3 StR 14/19

    Erschöpfen der Behinderung in der Fortbewegungsfreiheit lediglich als

    Überdies tritt die Bedrohung hinter der Nötigung zurück, was auch dann gilt, wenn diese - wie vom Landgericht angenommen - nur in der Form des Versuchs vorliegt (vgl. BGH, Beschluss vom 11. März 2014 - 5 StR 20/14, juris Rn. 4 mwN).
  • BGH, 06.11.2018 - 5 StR 302/18

    Zurücktreten der Bedrohung bei Verurteilung wegen versuchter Nötigung

    Es hat dabei verkannt, dass auch in den Fällen der versuchten Nötigung die Bedrohung hinter diesen Straftaten zurücktritt (st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 3. Oktober 1980 - 3 StR 359/80, und vom 11. März 2014 - 5 StR 20/14, BeckRS 2014, 06844, jeweils mwN).
  • BGH, 03.03.2015 - 3 StR 618/14

    Zurücktreten der Bedrohung gegenüber der versuchten Nötigung

    Damit hat sich der Angeklagte wegen versuchter Nötigung (§ 240 Abs. 1 und 3, §§ 22, 23 Abs. 1 StGB) strafbar gemacht, hinter die die Bedrohung zurücktritt (BGH, Beschlüsse vom 24. Januar 1990 - 3 StR 477/89, BGHR StGB § 240 Abs. 3 Konkurrenzen 2; vom 11. März 2014 - 5 StR 20/14, juris Rn. 4).
  • BGH, 07.05.2019 - 4 StR 135/19

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose)

    Der neue Tatrichter wird sich allerdings genauer als bisher zu der Frage zu verhalten haben, ob die Voraussetzungen des § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB erfüllt sind (vgl. zu Angriffen gegen den Hals BGH, Urteil vom 8. Dezember 2016 - 1 StR 344/16, Rn. 12; Beschluss vom 11. März 2014 - 5 StR 20/14, Rn. 3; Urteil vom 12. März 2013 - 4 StR 42/13, NStZ-RR 2013, 519, 520, Rn. 4; Urteil vom 20. März 2012 - 1 StR 648/11, NStZ-RR 2012, 215 f.; weitere Nachweise bei MünchKomm-StGB/Hardtung, 3. Aufl., § 224 Rn. 46).
  • BGH, 03.05.2018 - 3 StR 153/18

    Konkurrenzrechtliche Verdrängung der vollendeten Bedrohung durch die versuchte

  • BGH, 24.08.2017 - 3 StR 282/17

    Versuchte Nötigung durch Bedrohung des Geschädigten mit dem Tode; Verdrängung der

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Rechtsprechung
   BGH, 07.08.2014 - 1 StR 198/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,26519
BGH, 07.08.2014 - 1 StR 198/14 (https://dejure.org/2014,26519)
BGH, Entscheidung vom 07.08.2014 - 1 StR 198/14 (https://dejure.org/2014,26519)
BGH, Entscheidung vom 07. August 2014 - 1 StR 198/14 (https://dejure.org/2014,26519)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 78 Abs 3 Nr 4 StGB, § 78c Abs 1 S 1 Nr 1 StGB, § 206a Abs 1 StPO, § 122 Abs 2 Nr 1 AO, § 370 AO
    Verjährungsfrist für Steuerhinterziehung: Unterbrechung der Verjährung bei mehreren zur Unterbrechung führenden Handlungen

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Teilweise Einstellung eines Steuerstrafverfahrens wegen eingetretener Strafverfolgungsverjährung

  • rewis.io

    Verjährungsfrist für Steuerhinterziehung: Unterbrechung der Verjährung bei mehreren zur Unterbrechung führenden Handlungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 206a Abs. 1
    Teilweise Einstellung eines Steuerstrafverfahrens wegen eingetretener Strafverfolgungsverjährung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 340
  • StV 2015, 111 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.06.2008 - 3 StR 545/07

    Verfolgungsverjährung; Unterbrechung (Reichweite; Akteneinsicht; Erhebung einer

    Auszug aus BGH, 07.08.2014 - 1 StR 198/14
    Alle in Nr. 1 aufgeführten Handlungen sind lediglich zur einmaligen Unterbrechung geeignet und stehen nur alternativ zur Verfügung (BGH, Beschluss vom 19. Juni 2008 - 3 StR 545/07, NStZ 2009, 205).
  • BGH, 28.07.2015 - 1 StR 602/14

    Revision des Angeklagten im Fall Schreiber verworfen

    Die Hinterziehung von Einkommensteuer für das Jahr 1988 durch Abgabe einer unrichtigen Steuererklärung (§ 370 Abs. 1 Nr. 1 AO) war mit Bekanntgabe des Einkommensteuerbescheids vom 17. August 1990, in dem die Steuer zu niedrig festgesetzt wurde, beendet (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 7. August 2014 - 1 StR 198/14, NStZ-RR 2014, 340).
  • BGH, 25.10.2017 - 2 StR 252/16

    Ruhen der Verjährung (Hemmungswirkung eines Prozessurteils; Beschränkung auf das

    1. Das bereits vor Erlass des angegriffenen Urteils eingetretene Verfahrenshindernis der Verjährung führt zur Aufhebung des angegriffenen Urteils und zur Einstellung des Verfahrens gemäß § 206a StPO (BGH, Beschluss vom 7. August 2014 - 1 StR 198/14, NStZ-RR 2014, 340; vgl. Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 206a Rn. 6a; Meyer-Goßner, Prozessvoraussetzungen und Prozesshindernisse, 2011, S. 44, 90; ders. GA 1973, 366, 371).
  • KG, 20.05.2016 - 1 Ws 83/15

    Unterbrechung der Strafverfolgungsverjährung: Anordnung des dinglichen Arrestes;

    Hat die Bekanntgabe der Einleitung des Ermittlungsverfahrens eine Unterbrechung der Verfolgungsverjährung nach § 78c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB bewirkt, so können weitere nach dieser Norm durchgeführte Maßnahmen nicht zu einer nochmaligen Unterbrechung führen (vgl. BGH NStZ-RR 2014, 340; BGH NStZ 2009, 205).
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